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FACHKUNDIGE STELLUNGNAHME

Fachkundige StellungnahmeFür den Antrag auf Bewilligung des Gründungs­zuschusses der Agentur für Arbeit benötigen Gründerinnen und Gründer die positive Beurteilung einer so genannten "fachkundigen Stelle", die die Tragfähigkeit ihres Geschäfts­konzeptes bestätigt.

Als ausgewiesene "fachkundige Stelle" über­prüft die Gründerwerkstatt Ihr Existenzgrün­dungsvorhaben nach betriebswirtschaftlichen Kriterien und gibt die "fachkundige Stellungnahme" ab.


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