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GRÜNDUNG AUS DER ARBEITSLOSIGKEIT

Gründung aus der Arbeitslosigkeit Selbständigkeit statt Arbeitslosigkeit! Für viele Menschen bedeutet die Existenzgründung eine erfolgversprechende Alternative zur Arbeits­losig­keit. Trotz allem Optimismus sollten zukünftige Gründerinnen und Gründer ihre Eignung zum Unternehmer jedoch kritisch auf den Prüfstand stellen. Bin ich eine Unter­nehmer­persönlichkeit? Reichen meine fach­lichen und betriebswirt­schaftlichen Kenntnisse aus? Kann ich Mitarbeiter führen? Diese und viele Fragen mehr hilft Ihnen die Gründerwerkstatt Aachen zu beantworten.

Informieren Sie sich bei uns auch über die Möglichkeit zur Beantragung des Gründungszuschusses der Agentur für Arbeit. Dieser wird Gründerinnen und Gründern zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung gewährt, sofern sie im Gründungszeitpunkt über einen Restanspruch auf Arbeits­losengeld von mindestens 150 Tagen verfügen.

Beachten Sie, dass die Teilnahmebescheinigung am Seminar zur Existenz­gründung als Bestandteil des Antrags auf Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit anerkannt wird.

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