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GEWERBLICHE GRÜNDUNG

Gewerbliche GründungViele Existenzgründer, die eine selbstän­dige Tätigkeit aufnehmen, werden zu Gewerbe­treibenden. D. h. sie melden beim zuständigen Gewerbeamt ihr Gewerbe an und unterliegen somit auch der Gewerbesteuer. Da Selb­stän­dige im Gegensatz zu Angestellten neben der Erwirtschaftung eines Einkommens auch selbst verantwortlich für ihre soziale Ab­sicherung sind, z.B. Zahlung von Kranken­versicherungs­beiträgen, muss eine Existenzgründung im Vorfeld gut durchdacht und sorgfältig geplant werden.

Eine wertvolle Hilfe leistet der Businessplan. Er ist notwendig für die Verhandlung mit Banken, für die Beantragung von staatlichen Förder­mitteln und dient vor allem der langfristigen Existenzsicherung. Bei der Erstellung eines Businessplans setzen sich Gründerinnen und Gründer automatisch mit allen wesentlichen Themen der Existenzgründung wie Standort, Kapitalbedarf, Wettbewerber, Rechts- und Finanzierungsform auseinander.

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