FACHKUNDIGE STELLUNGNAHME
Für den Antrag auf Bewilligung des Gründungszuschusses der Agentur für Arbeit benötigen Gründerinnen und Gründer die positive Beurteilung einer so genannten "fachkundigen Stelle", die die Tragfähigkeit ihres Geschäftskonzeptes bestätigt.
Als ausgewiesene "fachkundige Stelle" überprüft die Gründerwerkstatt Ihr Existenzgründungsvorhaben nach betriebswirtschaftlichen Kriterien und gibt die "fachkundige Stellungnahme" ab.